Der deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zum Versichertenentlastungsgesetz angenommen. Damit ergeben sich bei Angestellten ab dem Jahr 2019 deutliche Entlastungen. Die wichtigste Änderungen für mich betreffen jedoch auch Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Denn hier sinkt der monatliche Mindestbeitrag zur GKV um mehr als 50 Prozent.
Auch die Regeln, dass manchen Selbstständige bei Bezug von Krankengeld ab der 7. Woche ein Beitrag abgezogen wird, wurde abgeschafft.
Bisher betrug die Mindestbemessunggrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige 2.284 € monatlich. Der Mindestbeitrag zur KV lag bei € 423,— / Monat. Gerade für Kleinunternehmer eine gigantische Summe.
Mindestbeitrag wurde um ca. 56 Prozent gekürzt
Beschlossen wurde im Bundestag eine Senkung der Mindestbemessungsgrenze auf € 1.015
Bestens, mit der deutlichen Senkung der Mindestbemessungsgrenze wurde damit auch eine bürokratische Unterscheidung zwischen Haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit abgeschafft.
Weitere Informationen zum gesamten Gesetzesentwurf können per Klick auf nachstehenden Link abgerufen werden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/versichertenentlastungsgesetz.html#c13239
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